Das Musikschulwesen in Österreich
Das Musikschulwesen in Österreich ist sehr vielfältig und über das Privatschulgesetz aus dem Jahr 1962 geregelt. Einerseits gibt es reine Privatschulen und andererseits Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Diese Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht sind den öffentlichen Schulen gleichgestellt und berechtigt, staatsgültige Zeugnisse auszustellen. In manchen Bundesländern ist das Musikschulwesen zentral durch die Länder oder landesnahe Vereine organisiert. In einigen Bundesländern ist das Musikschulwesen aber nur dezentral geregelt: Hier treten die Städte und Gemeinden als Schulerhalter auf - durch die größere Schulautonomie entstehen aber auch manche Vorteile. Zu den Lehraufgaben der Musikschulen zählen Instrumental- und Gesangsunterricht, elementare Musik- und Tanzerziehung, Musiktheorie, Orchester- und Chorerziehung.
In der Steiermark gibt es rund 50 kommunale Musikschulen, deren Schulerhalter die jeweiligen Städte und Gemeinden sind. Als Musikschule in Graz und als Bindeglied zu den Kunstuniversitäten dient das Johann-Joseph-Fux-Konservatorium, dessen Schulerhalter das Land Steiermark selbst ist. Am Johann-Joseph-Fux-Konservatorium werden mehr als 2.000 SchülerInnen und Studierende von rund 135 LehrerInnen unterrichtet.