Historische Entwicklungen des steirischen Musikschulwesens
von Prof. Mag. Walter Rehorska
11. und 12. Jahrhundert
In den Klöstern Admont, St. Lambrecht, Rein, Seckau und Vorau pflegt man den Gregorianischen Choral.
13., 14. Jahrhundert
In den genannten Klöstern ist musiktheoretische Unterweisung im Quadrivium verankert (Quadrivium: im mittelalterlichen Universitätsunterricht die vier höheren Fächer: Artithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik.)
15., 16. Jahrhundert
Urkundliche Erwähnungen lassen zunehmend auf eine (musikalische) Unterrichtspraxis im weltlichen Bereich schließen.
16., 17. Jahrhundert
In der Hochblüte der Trompeter u. Paukerzunft wird auch in der Steiermark nach strengen Zunftregeln ausgebildet. Aus musikerzieherischer Sicht leisten die seit 1572 in Graz wirkenden Jesuiten Bedeutendes. Johann Josef FUX, der 1660 geborene bedeutende Barockkomponist, erhält im Grazer Jesuitenkolleg bzw. im Ferdinandeum seine elementare musikalische Ausbildung.
18. Jahrhundert
Kaiserin Maria Theresia (*1717 +1780) verordnet 1774 die allgemeine Schulpflicht (Allgemeine Schulordnung)
Die Pflichtschule ist - als "Konservatorium des Dorfes" - vorerst auch für die musikalischen Belange zuständig. Das Zentrum des musikalischen Wirkens liegt am Land meist im kirchlichen Bereich. Der "Schulmeister" oder spätere "Oberlehrer" ist im Nebenberuf meist auch Kirchenmusiker.
Rationalismus und Aufklärung führen über theresianisch-josephinische Schulreformen zur Beschränkung des Musikunterrichtes und Ausklammerung der Instrumentalmusik aus dem unterrichtsmäßigen Fächerkatalog.
Die steirischen Musikschulen sind aus drei Wurzeln gewachsen:
Erstens: Aus der aufstrebenden bürgerlichen Kulturbereitschaft nach Französischer Revolution und Josefinertum in aufklärerischer bis romantischer Atmosphäre am Anfang des vorigen Jahrhunderts. Dies ist in der Steiermark aus der Geschichte einzelner Musikschulen bekannt, die von der Kontinuität musikpädagogischer Bemühung von 1800 an Zeugnis geben. Die zweite Wurzel der steirischen (Volks-) Musikschulen entwickelte ihre Triebkraft aus dem Boden der Jugendbewegung in den ersten Jahrzehnten d. 20. Jahrhunderts, die nach einer allein durch die Qualität des Humanen bedingten überständischen Gemeinsamkeit sucht. Die dritte und jüngste Wurzel liegt im fruchtbaren Grund der dem ländlichen Bereich entwachsenden neuen Industrielandschaft. (Mur-Mürz-Furche mit der Metallindustrie, weststeirisches Kohlengebiet, etc.)
1815
erfolgt auf dem Boden der bürgerlichen Musikkultur die Gründung des Musikvereines für Steiermark. Damit wird der Grundstein für eine geregelte höhere Musikausbildung und für das Musikschulwesen gelegt. Weitere Musikschulgründungen in den Regionen erfolgen auf privater, vereinsmäßiger oder kommunaler Basis erst 70 Jahre später (Siehe Tabelle a. a. O.). 1882 in Radkersburg, 1884 in Leoben, 1892 in Krieglach, 1894 in Knittelfeld und 1899 in Deutschlandsberg.
1900-1939
Der Gedanke der Schaffung von Musikschulwerken ist in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen in vielen Gegenden des mitteleuropäischen Raumes entstanden. Viel diskutiert wird er von der jungen Generation der Musikpädagogen in Stmk. auf konservatorischem Boden. Der Plan eines Steirischen Musikschulwerkes wird in den 30er Jahren von Hermann Schmeidel und Ludwig Kelbetz ausgearbeitet. Die Gründung des Großdeutschen Reiches kommt dieser Realisierung zuvor und macht sie zu einem Anliegen einer bereits totalitär gelenkten Kulturpolitik.
1939-1945
Das "Erste Steirische Musikschulwerk" wird so in der nationalsozialistischen Ära gegründet. Schematisierende Organisation: Errichtung von Schulen in den Bezirksstädten, enge Zuordnung der Schulen zur Landesmusikschule und vor allem zur neu gegründeten Hochschule für Musikerziehung in Graz-Eggenberg als sachliche Zentren und organisatorische Hilfsquellen. Die Leitergehälter werden beigestellt, der Rest aus kostentragenden Schulgeldern finanziert.
1945
Zusammenbruch, - danach: Prof. F.M. Kapfhammer, der als Kanzleileiter der Eggenberger Hochschule die Zeit seiner Maßregelung als Volksbildungsreferent durch das NS-Regime überdauerte, ist bestrebt, das Musikschulwerk aus seinen Trümmern aufzurichten und unter den Schutz der Bezirksbehörden zu stellen. Seine Bemühungen scheitern an der negativen Beurteilung des Obersten Rechnungshofes.
1948
wird das Musikschulwerk Prof. Dr. Erich Marckhl anvertraut, der in der Folge als Landesmusikdirektor (1952-1970) und Präsident der Akademie für Musik und darstellende Kunst die Wiedererrichtung und Aufbauphase des "Zweiten Steirischen Musikschulwerkes" durchführt.
1954
wird, um Sinngebung und Struktur der Musikschulen fruchtloser Diskussion zu entziehen, das Statut der Volks-Musikschulen des Steirischen Musikschulwerkes ausgearbeitet und vom Land Steiermark den Rechtsträgern (Gemeinden) zur Beschlußfassung vorgelegt.
1960
Die Jahre des "Wirtschaftswunders" bringen auch den kontinuierlichen Aufbau des Musikschulwesens in einer zweiten Gründungswelle durch die Städte. Die Bundesländer übernehmen zunehmend Musikschulkosten.
1962
Das Bundesgesetz über Errichtung und Führung von Privatschulen (Privatschulgesetz 1962) tritt in Kraft. Die Anwendung auf die Musikschulen wird diskutiert, scheitert aber an Kompetenzkonflikten.
1970
Aus den österreichischen Musikakademien werden Hochschulen im Universitätsrang - aber: der logische Unterbau - "Die Musikschule" - wird weder organisatorisch noch schulrechtlich saniert. Erster Rektor der Musikhochschule Graz wird Friedrich Korcak.
1971
folgt auf Landesmusikdirektor Erich Marckhl Friedrich Körner.
1984
Das Land Stmk. setzt über die Förderung restriktive Gehaltsnormen durch. Niedrig-Entlohnung für das musikalische Vollstudium führt in den Folgejahren zu wiederholten Protestaktionen von Musiklehrern. Änderung der Förderungsrichtlinien des Landes. Die Rechtsträger erhalten für Leiter 100%-ige und für Lehrer 50%-ige Refundierung der Personalkosten durch das Land. Zuschüsse zum Sachaufwand je nach Finanzlage möglich.
1989
Umbruch im Osten - Zusammenbruch der kommunistischen Systeme. Parallel dazu setzen im Westen Privatisierungstendenzen ein. Dogma: Der Staat soll sich aus Produktions- u. Dienstleistungsbereichen weitgehend zurückziehen. Der technologische Quantensprung in der Halbleitertechnik führt zur weltumspannenden Kommunikationsmöglichkeit und zu radikal personalsparenden Produktionstechniken. Personalkosten werden hinterfragt wie nie zuvor.
1991
tritt das Stmk. Steiermärkische Musiklehrergesetz (MLG 91) in Kraft. Es enthält auch die Förderungsrichtlinien des Landes und regelt die Einstellungserfordernisse für Lehrer und Leiter: L1/l1 für Direktoren / Direktorinnen mit IGP Mag.art., L2a2/l2a2 für Lehrer / Lehrerinnen mit Lehrbefähigung oder 1. IGP-Diplomprüfung. Alle rein künstlerisch-musikalischen Qualifikationen bleiben ab 1991 jedoch unberücksichtigt. (L3/l3) Die mangelhaften Übergangsbestimmungen verhindern ab Herbst 1996 mehrfach sinnvolle Personalbesetzungen offener Leiterstellen.
31.12.1996
Landesmusikdirektor Friedrich Körner tritt in den Ruhestand.
01. 04. 1997
Josef Rauth wird neuer Landesmusikdirektor. Die Steiermärkische Landesregierung ernennt ein Direktorium (Gerhard Freiinger, Walter Rehorska, Eberhardt Schweighofer und ab Nov. 1999 Josef Rupp), mit dem Auftrag, das Musikschulwesen generell zu reformieren. Die Landesmittel für Musikschulen werden ab 1998 um 12,7% erhöht.
01.04.1998
Das vom Land Steiermark in Akkordanz mit dem Bundesministerium für Unterricht, Sport und Kunst verfasste Organisationsstatut für Musikschulen in Steiermark wird ministeriell erlassen und an 45 von 47 Musikschulen angewendet. Es bildet die Grundlage für die auf das Verhältnis von Unterrichtsstunden und Schülerzahl basierende leistungsgerechte Bewertung der Landesfinanzierung.
1999
Alle (kommunalen) Musikschulen der Steiermark erhalten des „Öffentlichkeitsrecht" und sind damit den öffentlichen Schulen rechtlich gleichgestellt. Die Landesförderung an die Trägergemeinden wird nivellierend berechnet. Das ermöglicht die neue Tarifordnung, die erstmals landesweit einheitliche Schulkostenbeiträge für Eltern und Gemeinden bringt und damit flexible und schülerzentrierte Unterrichtsformen ermöglicht. Eine EDV-Musikschulverwaltung wird eingerichtet, die auch den Datenexport zum Land Steiermark zur Förderungsberechnung beinhaltet.
2000/2001
Das Musikschulressort wandert vom Kulturressort in das Ressort des Landeshauptmannes von Steiermark (LH Waltraud Klasnic)
31.03.2002
Im Zuge der Reorganisation der Landesverwaltung wird auch die Organisation Landesmusikdirektion neu geregelt. Mit den bisherigen Aufgaben des Landesmusikdirektors wird nach Ablauf seiner Amtsperiode das seit 1997 (1999) amtierende Direktorium betraut (Regierungsbeschluss vom 06. Mai 2002).
09. 04. 2003
Die Musikschulförderung wandert in das Bildungsressort (LR Kristina Edlinger)
23.06.2003
Die Steiermärkische Landesregierung beschließt (auf Antrag des Bildungsressorts) eine Evaluierung des Musikschulwesens. Organisation, Strukturen und Finanzierung sollen im Bundesländervergleich evaluiert werden.
2004
Die umfassende Evaluierung des Musikschulwesens wird durch die Firma „Deloitte" durchgeführt. Den Musikschulen wird gute Arbeit bescheinigt; strukturelle Änderungen werden vorgeschlagen.
2004 September
Die lokale EDV-Musikschulverwaltung wird durch ein Internet-Onlinesystem abgelöst, das von allen 47 Musikschulen benutzt wird.
23. 09. 2004
Das Direktorium wird vom Musikschulbeirat des Landes Steiermark abgelöst. Alle mit den Musikschulen befassten Institutionen sind in diesem neuen Gremium vertreten. Städtebund und Gemeindebund als Schulträgervertreter, Schulaufsicht (Landesschulrat f. Stmk.) politisches Ressort des Landes (Bildungsressort), Landesverwaltung, MS-Direktorenvertreter, Lehrervertreter (ÖGB) und die Kunstuniversität Graz. Zum Vorsitzenden des MS-Beirates wird Walter Rehorska (MS Mureck) gewählt. Leiter des Musikschulreferates des Amtes der Stmk. Landesregierung ist Josef Hofer, die übergeordnete Fachabteilung 6E (Musikschulwesen), wird von Alfonsie Galka geleitet.
2005 - Juni
15 Fachreferenten werden bestellt und nehmen ihre Tätigkeit auf. Sie betreuen die fachlich-speziellen Teilgebiete der Musikschularbeit im Sinne einer Serviceeinrichtung
31. 10. 2005
Nach der Landtagswahl am 2. Okt. 2005 wandern die Musikschulagenden in das Ressort Schulen, Jugend und Familie (LR Dr.in Bettina Vollath).
20. 01. 2006
Nach der Landtagswahl 2005 konstituiert sich der Musikschulbeirat neu. Zum Vorsitzenden wird Bgm. Gerhard Freiinger (Eisenerz) und zum Vors.-Stv. Walter Rehorska gewählt.
11. 09. 2006
das Land Steiermark stockt die Musikschulförderung um 280 Wochenstunden auf.
Anmerkungen:
1 Hellmut Federhofer, Musikleben in der Steiermark. In: Die Steiermark. Land - Leute - Leistung. Graz 1971, S 618
2 Vgl. Ferdinand Bischoff, Beiträge zur Geschichte der Musikpflege in Steiermark. In: MHVSt 37. Graz 1889, S 101.
3 Vgl. Eugen Brixel, Musikerziehung und Instrumentalausbildung. In: Rudolf Flotzinger, Musik in der Steiermark. Graz 1980, S. 363.
4 Vgl. Eugen Brixel, 1980.
5 Sinngemäß entnommen aus: Walther WÜNSCH, Das Steirische Musikschulwerk. Herausgegeben vom Institut für Musikfolklore und Archiv für das Steirische Musikschulwerk an der Akademie für Musik und Darstellende Kunst in Graz. Graz, 1967.